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title: EU-KI-Verordnung und KI-generierte Modebilder
description: Welche Transparenzpflichten gelten für KI-generierte Modebilder? Der Beitrag erläutert Anbieter- und Betreiberrollen sowie die Prüfung der Kennzeichnung.
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# EU-KI-Verordnung und KI-Modebilder im Überblick

By [Megan Macdonald](https://www.graswald.ai/de/blog/author/megan-macdonald)

![Grafik zur EU-KI-Verordnung für Modemarken mit drei Posen eines Avatars mit Kamera.](https://www.graswald.ai/hubfs/Imported_Blog_Media/6aa2c14caf2a63cdf8f2a913_6a90aa01b7be45eeb65b77e2_Hero%20Banner%20-%20EU%20AI%20ACT%20(1)-p-1600.webp)

In this article

Die Transparenzregeln der EU-KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Modeteams müssen deshalb den jeweiligen Einsatz KI-generierter Bilder prüfen. Das betrifft On-Model-Bilder ebenso wie Packshots und Kampagnen. Erforderliche Hinweise gehören in den Veröffentlichungsablauf. Die technische Kennzeichnung durch den Anbieter und der Hinweis durch die Marke sind getrennte Pflichten. [Überblick der Europäischen Kommission](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/guidelines-ai-transparency-obligations).

*Aktualisiert am 31. Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert Marketing- und Produktionsteams der Modebranche allgemein. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre konkreten Bilder, Rollen und Vertriebskanäle rechtlich prüfen.*

## Was sich seit August 2026 geändert hat

Die Kommission veröffentlichte ihre endgültigen Leitlinien zu Artikel 50 am 20. Juli 2026. Der KI-Omnibus trat am 27. Juli 2026 in Kraft. Frühere Entwürfe und vorläufige Vereinbarungen sollten daher nicht mehr die Grundlage Ihrer Prüfung bilden. Maßgeblich sind die [endgültigen Leitlinien](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems) und die [Informationen der Kommission zum Omnibus](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/ai-omnibus-enters-force).

- **2. August 2026.** Seit diesem Datum gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Dazu gehören die einschlägigen Pflichten zur Offenlegung von Deepfakes.
- **2. Dezember 2026.** Bis zu diesem Datum müssen Anbieter bestimmter bestehender Systeme die Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 Absatz 2 erfüllen. Die Übergangsfrist betrifft Systeme für synthetische Inhalte mit Markteinführung vor dem 2. August 2026. Sie ist in [Artikel 111 Absatz 4](https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-111) geregelt.

Die Dezemberfrist ist keine allgemeine Verlängerung für Marken mit KI-Bildern. Sie betrifft die Kennzeichnung durch Anbieter bestimmter bestehender Systeme. Die Offenlegungspflicht der Betreiber wird dadurch nicht verschoben.

## Wer ist verantwortlich?

[Artikel 50](https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-50) unterscheidet zwei für Bilder relevante Pflichten:

- **Anbieter.** Artikel 50 Absatz 2 verlangt unter den dort genannten Voraussetzungen eine maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Ergebnisse und deren Erkennbarkeit. Es gelten Ausnahmen. Dazu gehören etwa unterstützende Funktionen bei Standardbearbeitungen oder Bearbeitungen ohne wesentliche Änderung der bereitgestellten Daten oder ihrer Bedeutung.
- **Betreiber.** Artikel 50 Absatz 4 verlangt einen Hinweis bei KI-generierten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalten, die einen Deepfake darstellen.

Eine Marke mit einem unter ihrer Verantwortung eingesetzten KI-System ist typischerweise Betreiber. Die genaue Rolle hängt jedoch von der Ausgestaltung ab. Relevant ist etwa die Entwicklung eines Systems für den Einsatz unter dem eigenen Namen. Ausgangspunkt sind die [Begriffsbestimmungen in Artikel 3](https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-3).

Prüfen Sie im Produktionsteam zwei Punkte getrennt. Welche technische Kennzeichnung stellt der Anbieter bereit? Und welchen Hinweis muss das Publikum bei der Veröffentlichung sehen?

## Braucht jedes KI-Modebild einen sichtbaren Hinweis?

Nicht automatisch. Die Offenlegungspflicht des Betreibers betrifft Bilder mit den Merkmalen eines Deepfakes. Nach [Artikel 3 Nummer 60](https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-3) geht es um KI-generierte oder manipulierte Medien mit Ähnlichkeit zu bestehenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen. Sie müssen zugleich fälschlich echt oder wahrheitsgemäß erscheinen.

Die [aktuellen Leitlinien](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act) der Kommission betrachten mehrere Punkte gemeinsam. Dazu gehören die Ähnlichkeit und die tatsächliche oder plausible Existenz des dargestellten Motivs. Auch der falsche Eindruck von Echtheit ist relevant. Kontext und Aussage des Bildes sowie Erwartungen des Publikums spielen eine Rolle. Ein fiktiver Avatar allein schließt die Pflicht deshalb nicht aus.

Ein realistisch wirkendes On-Model-Bild auf einer Produktdetailseite (PDP) muss beispielsweise im Nutzungskontext geprüft werden. Entscheidend ist auch die mögliche Vorstellung der Kunden über Kleidungsstück und Bildentstehung. Eine stilisierte Kampagnenillustration kann anders zu bewerten sein. Diese Beispiele ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Für Deepfakes in offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken enthält Artikel 50 eine angepasste Form der Offenlegung. Das ist keine pauschale Ausnahme für Modekampagnen.

## Wie sollte ein Hinweis praktisch aussehen?

Ein erforderlicher Hinweis muss klar und zugänglich sein. Das Publikum muss ihn spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erhalten. Nach den Leitlinien sollte dafür weder ein technisches Hilfsmittel noch eine gesonderte Handlung nötig sein. Verborgene Metadaten, ein Link im Footer oder ein erst zu öffnender Tooltip reichen allein daher nicht als verlässliche Grundlage. [Leitlinien der Kommission zur Offenlegung](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act).

Ein sichtbarer Hinweis neben oder auf dem betroffenen Bild ist ein praktischer Ausgangspunkt. Die Formulierung sollte korrekt zwischen KI-Generierung und KI-Bearbeitung unterscheiden. Prüfen Sie die tatsächliche Darstellung auf mobilen Geräten und in Bildergalerien. Berücksichtigen Sie auch das Teilen und Herunterladen.

Die EU hat inzwischen [optionale Symbole für KI-Inhalte](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content) veröffentlicht. Ihre Verwendung allein belegt noch keine Rechtskonformität. Die Kommission behandelt in ihren Platzierungshinweisen auch Überlagerungen und das erneute Teilen. Die Auswahl eines Symbols ist deshalb nur ein Teil der Umsetzung.

## Verhaltenskodex und C2PA

Der endgültige [Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content) liegt vor. Kommission und KI-Gremium haben ihn als geeigneten freiwilligen Rahmen bewertet. Er behandelt Kennzeichnung und Erkennung durch Anbieter sowie Hinweise durch Betreiber. Unterzeichner müssen die vorgesehenen Maßnahmen umsetzen. Andere geeignete Wege zur Einhaltung der Pflichten bleiben möglich. Die gesetzlichen Pflichten selbst sind nicht freiwillig.

[C2PA](https://c2pa.org/) ist ein offener technischer Standard. Content Credentials dokumentieren damit Herkunft und Bearbeitung digitaler Inhalte. Das kann Herkunftsnachweise unterstützen, bedeutet aber nicht automatisch die Einhaltung der KI-Verordnung. Fragen Sie Ihren Anbieter nach den verwendeten Kennzeichnungsmethoden. Prüfen Sie auch deren Verhalten beim Zuschneiden, Komprimieren und Exportieren.

Bewahren Sie Herkunftsinformationen auf und testen Sie den gesamten Auslieferungsweg. Eine technische Kennzeichnung des Anbieters ist von einem gegebenenfalls erforderlichen sichtbaren Hinweis für das Publikum zu unterscheiden.

## Prüfpunkte für Modeteams

Stimmen Sie die folgenden Schritte mit Produktion, E-Commerce und Rechtsberatung ab:

1. **Einsatzfälle erfassen.** Listen Sie KI-generierte und bearbeitete PDP-Bilder auf. Ergänzen Sie Kampagnenbilder, Lookbooks und Videos. Halten Sie die vorgesehenen Zielgruppen und Kanäle fest.
2. **Bewertung dokumentieren.** Beschreiben Sie den Inhalt und seine Aussage. Erfassen Sie die Erwartungen des Publikums und die Begründung Ihrer Entscheidung zur Offenlegung.
3. **Verantwortlichkeiten klären.** Bestimmen Sie Anbieter und Betreiber für jeden Ablauf. Berücksichtigen Sie auch Agenturen und weitere Produktionspartner.
4. **Kennzeichnung des Anbieters prüfen.** Fordern Sie die Dokumentation an. Testen Sie repräsentative Dateien in Ihren üblichen Bearbeitungs- und Exportabläufen.
5. **Veröffentlichte Darstellung kontrollieren.** Prüfen Sie Hinweise in Desktop- und Mobilgalerien. Beziehen Sie Marktplatzangebote und Social-Media-Formate ein. Legen Sie die Verantwortung für jede Platzierung fest.
6. **Prüfung nachvollziehbar aufbewahren.** Speichern Sie die Bewertung und die Anbieterinformationen. Dokumentieren Sie die freigegebene Kennzeichnung samt Screenshots der endgültigen Darstellung. Prüfen Sie die Entscheidung bei Änderungen am Bild oder seinem Kontext erneut.

Dieser Vorschlag beschreibt einen Produktionsablauf. Er garantiert keine Rechtskonformität. Produktgenauigkeit und Rechte am Bild einer Person sind gesondert zu prüfen. Dasselbe gilt für weitere einschlägige Vorschriften.

## Häufige Fragen

### Entfällt der Hinweis nach menschlicher Freigabe?

Aus der menschlichen Freigabe eines Bildes folgt keine allgemeine Ausnahme. Die Ausnahme zu menschlicher Prüfung und redaktioneller Kontrolle in Artikel 50 Absatz 4 betrifft bestimmte Textveröffentlichungen im öffentlichen Interesse. Sie darf nicht auf Deepfake-Bilder übertragen werden.

### Können Marken mit der Kennzeichnung bis Dezember warten?

Die Übergangsfrist in Artikel 111 Absatz 4 betrifft nur die Kennzeichnung durch Anbieter bestimmter bestehender Systeme nach Artikel 50 Absatz 2. Sie verlängert nicht die für Marken geltende Offenlegungsfrist.

### Welche Bußgelder sind möglich?

[Artikel 99](https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-99) sieht für Verstöße gegen Artikel 50 bis zu 15 Millionen € vor. Bei Unternehmen sind bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres möglich. Es gilt der höhere Betrag. Für KMU einschließlich Start-ups sowie kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung gilt bei diesen Verstößen der jeweils niedrigere Betrag. Die tatsächliche Sanktion hängt vom Einzelfall und den geltenden Durchsetzungsregeln ab.

## Die Office-Hours-Aufzeichnung ansehen

Graswald AI hat KI-Modebilder und die EU-KI-Verordnung in einer Office-Hours-Veranstaltung diskutiert. Yannick Kwik moderierte die Runde mit Dr. Simon Hembt und Oliver Belitz von Bird & Bird. Die Aufzeichnung bietet Hintergrund zu den damaligen Fragen der Modeteams.

Dieser Beitrag wurde anhand der oben verlinkten offiziellen Quellen aktualisiert. Die Aufzeichnung entspricht dagegen dem Stand zum Zeitpunkt der Veranstaltung. Verwenden Sie für Fristen und Anforderungen die aktuellen Quellen.

[Aufzeichnung ansehen](https://app.livestorm.co/p/8b4ab4f4-95b8-4eec-abf4-7ffb74bbdabc/live).

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